Gewährleistung & Garantie

Für Ausverkaufsware und Möbel aus Outlet besteht keine Gewährleistung der Lieferantin. Der Kunde hat diesbezüglich keine Gewährleistungsansprüche.

Ein Gewährleistungsanspruch kann durch den Kunden nur bei Vorlegen des Kaufvertrags geltend gemacht werden.

Die Lieferantin hat das Recht, die Gewährleistung frei nach ihrer Wahl durch Ersatz des Produkts, durch kostenlose Reparatur oder durch Preisminderung zu erbringen.

Misslingt der Lieferantin die Mängelbehebung innert der Gewährleistungsfrist, so hat der Kunde das Recht, bei schwerwiegenden

Mängeln vom Vertrag zurückzutreten und bei unwesentlichen Mängeln eine Minderung zu verlangen.

Die Gewährleistung erlischt, sobald der Kunde oder Dritte ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Lieferantin Änderungen oder Reparaturen an der gelieferten Ware vornehmen oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der Lieferantin Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

Die Gewährleistung und Haftung der Lieferantin sind insbesondere ausgeschlossen für Mängel und Schäden, die auf normale Abnützung, übermässige Beanspruchung, mangelhafte Wartung, unsachgemässe

Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden bzw. Drittpersonen, sowie für Defekte, welche auf äussere Einflüsse (höhere Gewalt etc.) zurückzuführen sind.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Erhalt der Produkte zu laufen. 

All dies finden Sie in den AGB Punkt 13.